Beratung, Verkauf, Service und Vermietung aus einer Hand. Kompetent, gewissenhaft und mit Leidenschaft für Technik. Ihr Partner in Merseburg, Halle und Leipzig. Seit über 30 Jahren vor Ort · Fachhändler ausgewählter Marken wie Stihl, Antonio Carraro und Timan · qualifizierte, motivierte Mitarbeiter
Auf Augenhöhe statt von der Stange. Das passende Gerät fällt nicht vom Himmel. Unser Team unterstützt Sie ehrlich bei der Auswahl, passend zu Ihrem Budget und Ihren Anforderungen. Und auch nach dem Kauf lassen wir Sie beim Thema Service und Reparatur nicht allein.
Verkauf
Technik, die wir selbst erklären können. Unsere Verkäufer sitzen nicht nur am Schreibtisch. Sie kennen die Maschinen im Detail, helfen bei technischen Fragen und finden genau die Anwendungslösung, die Ihre Arbeit auf der Baustelle oder im Wald leichter macht.
Service & Werkstatt
Mitarbeiter, die anpacken. Ausfälle kosten Zeit und Geld. In unserer Werkstatt sorgt unser Werkstattmeister gemeinsam mit fünf erfahrenen Kollegen dafür, dass Ihre Kommunal-, Bau- und Forstmaschinen schnell wieder einsatzbereit sind. Von der regelmäßigen Wartung bis zur schnellen Reparatur im Ernstfall.
Vermietung
Flexibel bleiben: Unser Mietpark. Manchmal braucht man eine Maschine nur für ein bestimmtes Projekt. Unser Mietpark wächst stetig und bietet Ihnen genau die Flexibilität, die Sie brauchen. Top gewartet und sofort einsatzbereit.
Wir bringen Technik und Menschen zusammen
Echte Maschinen. Direkter Service. Seit Jahren vor Ort. Wer im Kommunal-, Forst- oder Baubereich arbeitet, braucht keine langen Reden, sondern Maschinen, auf die Verlass ist. Wir von der Kobatec GmbH sind Ihr Partner für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, wenn es um leistungsstarke Spezialtechnik geht. Als Importeur und Gebietsvertretung ausgewählter Hersteller liefern wir Ihnen ein breites Programm direkt ab Merseburg. Und unser Team ist nicht nur auf dem Papier für Sie da. Wir sind draußen unterwegs, kennen die Praxis und sind erreichbar, wenn Sie uns brauchen. Ohne Umwege, direkt auf den Punkt.
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Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Kobatec GmbH Brandisstraße 7 DE 06217 Merseburg (an der Saale bei Halle und Leipzig) Geschäftsführer: Johannes Hedel Geschäftsführer: Sebastian Vitzthum von Eckstädt
Ich bin nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
AGB
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Kobatec GmbH
Geschäftsführer: Johannes Hedel & Sebastian Vitzthum von Eckstädt Brandisstraße 7, 06217 Merseburg
1. Gültigkeit der Vertragsbedingungen
Nachstehende Bedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und unseren Abnehmern rechtsverbindlich. Nebenabreden und/oder Sondervereinbarungen einschließlich derjenigen unserer Vertreter oder Beauftragten bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Abnehmer wird hiermit widersprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn ihnen nach Eingang bei uns nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.
2. Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind in Bezug auf Preis und Lieferzeit freibleibend. Verträge zwischen unseren Abnehmern und uns kommen durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande. Referenzen sind bei erstmaliger Auftragserteilung erbeten. Wir sind nur bei zufriedenstellender Auskunft an die Lieferung gebunden.
3. Lieferzeit
Die Lieferzeitangabe ist stets als vereinbart zu betrachten. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wird die von uns angegebene Lieferfrist in anderen als in den vorgenannten Fällen um mehr als 3 Wochen überschritten, so ist der Abnehmer berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf dieser Nachfrist aus von uns zu vertretenden Gründen nicht erfüllt, so hat der Abnehmer das Recht, insoweit vom Vertrag zurückzutreten.
4. Versandbestimmungen
Soweit der Abnehmer Unternehmer (§ 14 BGB) ist, erfolgt die Lieferung ab Werk oder Lager grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers. Die Gefahr geht auf den Abnehmer über, sobald die Ware das Lager verlässt, ebenso wenn die Güter versandbereit sind, der Versand aber aus Gründen verzögert wird, die nicht von uns zu vertreten sind. Gibt der Abnehmer besondere Versandvorschriften (z. B. Express) vor, gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. Teillieferungen sind zulässig.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise werden nach der am Tage des Auftragseingangs gültigen Preisliste berechnet. Die Verpackung und die mit der Verpackung zusammenhängenden Arbeiten werden zum Selbstkostenpreis berechnet. In der Regel ist die Rücknahme von Verpackungsmaterial, insbesondere bei Karton- und Papierverpackung, nicht möglich.
Grundsätzlich sind alle Rechnungsbeträge sofort fällig. Im Falle der Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
Der Abnehmer ist, unbeschadet des Rechts der Mängelrüge, nicht berechtigt, gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dieses beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6. Mängelrügen und Gewährleistung
Ist der Abnehmer Kaufmann, setzen Mängelansprüche voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Abnehmer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Abnehmer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
7. Mietbedingungen
Das Mietgerät und Zubehör hat stets im unmittelbaren Besitz des Mieters zu bleiben und darf nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Die gültigen Mietpreise sind dem Aushang zu entnehmen. Ab dem festgelegten Rückgabetermin verpflichtet sich der Mieter, an die Vermieterin für jeden weiteren Kalendertag bis zur Rückgabe des Mietgerätes und Zubehörs die entstandenen Mehrkosten bzw. die vereinbarte Tagesmiete zu zahlen. Bei Beschädigung oder Verlust des Mietgerätes und/oder Zubehörs hat der Mieter die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert zu erstatten, falls der Kunde die Maschinenbruchversicherung ausschlägt. Der Selbstbehalt des Mieters im Schadensfall bei Abschluss einer Maschinenversicherung beträgt 1.500,00 Euro.
8. Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Nr. 6 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung aller uns gegen den Abnehmer zustehenden oder noch entstehenden Forderungen (bei Annahme von Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung) behalten wir uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor. Der Käufer ist vor Tilgung der genannten Forderungen zur Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes jederzeit widerruflich berechtigt, jedoch nur so lange, wie er sich nicht im Verzug befindet. Diese Einwilligung steht unter der ausdrücklichen Bedingung, dass die Weiterveräußerung wiederum unter Eigentumsvorbehalt erfolgt. Zur Sicherung der genannten Forderungen tritt der Abnehmer bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und aus der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung stehenden Forderungen mit Nebenrechten an uns ab. Der Abnehmer ist zum Einzug der an uns abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet, solange diese Ermächtigung nicht widerrufen wird. Die Ermächtigung erlischt, auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Abnehmer mit seinen Leistungen uns gegenüber in Verzug gerät.
10. Maße und Abbildungen
Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Konstruktion, Farbe und Maß sowie bei Katalogabbildungen und Beschreibungen bleiben im zumutbaren Rahmen vorbehalten. Derartige zumutbare Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen.
11. Kostenvoranschläge, Abholverpflichtung
Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, sofern dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Die Vergütung errechnet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und den bereits zur Erstellung entstandenen Kosten. Werden Maschinen oder Geräte des Auftraggebers dem Auftragnehmer zur Erstellung eines Kostenangebotes für Reparaturarbeiten überlassen, ist der Auftraggeber verpflichtet, bei Nichtdurchführung einer Reparaturmaßnahme und somit Nichtzustandekommen eines Reparaturvertrages die bereits entstandenen Kosten zu tragen und die Maschine bzw. das Gerät binnen 4 Wochen nach Überlassung beim Auftragnehmer abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist wird dem Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von 2 Wochen die Entsorgung oder Verwertung des Gerätes angedroht. Verstreicht auch diese Nachfrist fruchtlos, ist der Auftragnehmer zur Verwertung oder Entsorgung auf Kosten des Auftraggebers berechtigt.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Merseburg. Ist der Abnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Amtsgericht Merseburg.
13. Ersatzteile und unsachgemäßer Einbau
Für Ersatzteile, die vom Kunden selbst oder durch nicht qualifizierte Dritte eingebaut werden, übernehmen wir keine Haftung für Mängel oder Schäden, die auf einen unsachgemäßen Einbau zurückzuführen sind. Die gesetzliche Gewährleistung für anfängliche Sachmängel des Ersatzteils bleibt hiervon unberührt.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.